Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) bildet seit dem 1. August 2008 die Grundlage der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen.
Die pädagogische Arbeit und das gesamte Handeln in unserer Einrichtung basiert auf dem christlichen Menschenbild und dessen Wertvorstellungen unter Beachtung der Einzigartigkeit des Menschen als Ebenbild Gottes und somit auf der unbedingten Würde jedes Menschen. In der Personenwürde gründen die Rechte der Kinder, insbesondere ihr Recht auf ganzheitliche Bildung und Erziehung und ihr Recht auf Teilhabe. Ziel ist es, den Kindern ihren individuellen Lebensweg als selbstbewusster gläubiger Mensch zu ermöglichen.